Zur Kostenübernahme

von Vorgesprächen und

psychologischerTest-Diagnostik:



Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für

  • für das Erstgespräch
  •   für weitere Vorgespräche
  • für eine hier in der Praxis durchgeführte

     testpsychologische Diagnostik.


Sie können zum Erstgespräch eine Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt mitbringen; Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für diese oben genannten Leistungen jedoch auch ohne eine mitgebrachte Überweisung.



Zur Kostenübernahme

einer Psychotherapie

(nach den Vorgesprächen):


Ihre gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie

dann, wenn Sie an einer psychischen Erkrankung leiden und wenn der Psychotherapeut

einen Arztregistereintrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern für ein sogenanntes Richtlinien-Verfahren hat

Nur unter der Bedingung, dass zuvor ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie gestellt wurde, und dass dieser Antrag dann von Ihrer Krankenkasse schriftlich bewilligt wurde, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie ab dem Datum der Bewilligung.


Lediglich bei einer sogenannten Akut-Therapie übernimmt die Krankenkasse bis zu zwölf Sitzungen ohne Beantragung. Eine Akut-Therapie wird vom Psychotherapeuten gegenüber der Krankenkasse lediglich angezeigt; eine Bewilligung der bis zu zwölf Akutsitzungen durch die Krankenkasse ist bei Akuttherapie also nicht notwendig.


Eine psychotherapeutische Behandlung kann je nach Krankheitsbild sehr unterschiedlich lange psychotherapeutische Behandlungen erforderlich machen: z.B. lediglich bis 12 oder bis 24 Sitzungen (sogenannte Kurzzeit-Therapien). 


Bei bestimmten Erkrankungen mit zum Teil sehr hohem Leidensdruck sind häufig jedoch auch Langzeittherapien notwendig:


  • Bei Verhaltenstherapie sind 60 bis zu 80 Sitzungen (zu je 50 Minuten) möglich,
  • bei Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie 80 bis zu 100 Sitzungen,
  • bei Analytischer Psychotherapie 160 bis zu 300 Sitzungen.
  • In Ausnahmefällen kann darüber hinaus bei nachgewiesener Notwendigkeit ggf. noch eine weitere Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.



Frau Augsburger ist für Sie in der Regel telefonisch erreichbar:

- donnerstags von 08.45 Uhr bis 12.00 Uhr

- unter der Telefon-Nummer 01788 50 3928


In den bayerischen Schulferien ist die Praxis zeitweilig geschlossen.

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